QS-RL 2024: Konstanzprüfung jetzt alle 3 Monate erlaubt — Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen
Was hat sich mit der neuen QS-RL ab 01.12.2024 geändert?
Seit dem 01.12.2024 gilt eine aktualisierte Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) für die Röntgendiagnostik in deutschen Zahnarztpraxen. Die wichtigste Änderung: Praxen, die drei aufeinanderfolgende einwandfreie Konstanzprüfungen dokumentieren können, dürfen die Prüfhäufigkeit auf ein Quartalsintervall reduzieren — also von 12 auf 4 Prüfungen pro Jahr.
Das ist eine erhebliche Entlastung für Praxen mit stabiler Bildqualität und konsequenter Dokumentation.
Voraussetzungen für das 3-Monats-Intervall
Nicht jede Praxis kann automatisch auf das Quartalsintervall wechseln. Die QS-RL 2024 stellt folgende Anforderungen:
- Drei aufeinanderfolgende einwandfreie Konstanzprüfungen — alle drei müssen ohne Abweichungen außerhalb der Toleranzen sein
- Gültige Abnahmeprüfung muss vorliegen und dokumentiert sein
- Kein Gerätewechsel oder wesentliche technische Änderung seit der letzten Abnahmeprüfung
- Antrag bei der zuständigen Stelle stellen und Genehmigung einholen
Ausnahmen: Was bleibt monatlich?
Nicht alle Geräte profitieren von der Neuregelung. Folgendes bleibt immer monatlich prüfpflichtig:
- Befundmonitore (DIN 6868-157): immer monatlich, keine Ausnahme
- Filmentwicklungsanlagen: immer monatlich, keine Ausnahme
Das bedeutet: Selbst wenn Ihr OPG auf Quartalsintervall läuft, müssen Sie Ihren Befundmonitor weiterhin jeden Monat prüfen.
Antrag an die Kammer: Was Sie einreichen müssen
Den Antrag auf Quartalsintervall stellen Sie bei Ihrer zuständigen zahnärztlichen Stelle. Üblicherweise brauchen Sie:
- Formloser Antrag (oder Formular der Kammer, falls vorhanden)
- Die drei aktuellsten Konstanzprüfungsprotokolle als PDF
- Abnahmeprüfungsprotokoll
- Gerätedaten (Hersteller, Modell, Seriennummer)
Mit KonstanzLog exportieren Sie alle Unterlagen in einem Klick als geordnetes Paket.
Welche Konsequenz hat eine Abweichung?
Wenn nach genehmigtem Quartalsintervall eine Konstanzprüfung eine Abweichung zeigt, muss die Praxis:
- Sofort auf das monatliche Intervall zurückkehren
- Die Abweichung dokumentieren und ggf. die zuständige Stelle informieren
- Das Gerät auf Fehlerursache prüfen (lassen)
- Erneut drei einwandfreie Prüfungen erbringen, um das Quartalsintervall wieder beantragen zu können
Transparente Dokumentation schützt Sie hier — eine protokollierte Abweichung mit Korrekturmaßnahme ist besser als eine Lücke.
Wie Software den Verlängerungsantrag automatisieren kann
KonstanzLog prüft nach jeder Konstanzprüfung automatisch, ob Ihre letzten drei Protokolle einwandfrei waren. Wenn ja, erhalten Sie einen Hinweis: "Sie sind für das Quartalsintervall qualifiziert." Mit einem Klick exportieren Sie das komplette Antragspaket für Ihre Kammer.
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