Röntgen-Konstanzprüfung für Zahnarztpraxen: Was Sie jeden Monat tun müssen
Was ist die monatliche Konstanzprüfung und warum ist sie Pflicht?
Die monatliche Röntgen-Konstanzprüfung ist eine gesetzliche Pflicht nach § 116 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Sie stellt sicher, dass Ihr Röntgengerät dauerhaft innerhalb der zulässigen Bildqualitätsparameter arbeitet — und damit die Strahlenexposition für Ihre Patienten so niedrig wie möglich bleibt.
Das Ziel der Konstanzprüfung ist nicht die vollständige technische Überprüfung des Geräts (das ist Aufgabe der Abnahmeprüfung und der Sachverständigenprüfung alle 5 Jahre), sondern der regelmäßige Vergleich mit dem Referenzzustand, der bei der Abnahmeprüfung festgelegt wurde. Weicht das aktuelle Bild von den Referenzwerten ab, muss die Ursache gefunden und behoben werden.
Welche Geräte in Ihrer Zahnarztpraxis müssen geprüft werden?
In einer typischen Zahnarztpraxis sind folgende Geräte konstanzprüfpflichtig:
- Intraoralgerät (digitales Röntgengerät): DIN 6868-150
- OPG (Panoramaschichtaufnahme): DIN 6868-150
- DVT (Digitale Volumentomographie): DIN 6868-150
- Befundmonitor (auf dem Röntgenbilder betrachtet werden): DIN 6868-157
Wichtig: Nicht nur das Röntgengerät selbst, sondern auch der Befundmonitor ist prüfpflichtig — und zwar immer monatlich, auch wenn für das Röntgengerät ein Quartalsintervall genehmigt wurde.
Schritt-für-Schritt: So läuft die Konstanzprüfung ab
- Testbild aufnehmen: Mit dem mitgelieferten Prüfphantom oder der vorgegebenen Testaufnahme ein Referenzbild aufnehmen.
- Messwerte erheben: Die relevanten Parameter messen (Helligkeit, Kontrast, Rauschen — je nach Norm unterschiedlich).
- Vergleich mit Referenzwerten: Die aktuellen Messwerte mit den Referenzwerten aus der Abnahmeprüfung vergleichen.
- Ergebnis dokumentieren: Alle Werte in das Protokollformular eintragen und das Ergebnis (einwandfrei / Abweichung) festhalten.
- Protokoll aufbewahren: Das Protokoll muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Was gehört in das Protokoll?
Das Prüfprotokoll nach DIN 6868 muss mindestens enthalten:
- Datum der Prüfung
- Name und Unterschrift der prüfenden Person
- Gerätebezeichnung (Hersteller, Modell, Seriennummer)
- Verwendetes Prüfprogramm / Prüfphantom
- Gemessene Werte und Vergleich mit Referenzwerten
- Ergebnis: einwandfrei oder Abweichung (mit Beschreibung)
Fehlende Pflichtangaben können bei der Stichprobenprüfung durch die zahnärztliche Stelle zur Beanstandung führen.
Kann ich die Konstanzprüfung an meine ZFA delegieren?
Ja. Die zahnärztliche Fachangestellte (ZFA) darf die Konstanzprüfung durchführen und dokumentieren — vorausgesetzt, sie hat eine entsprechende Einweisung erhalten. Als Praxisinhaber und Strahlenschutzverantwortlicher bleiben Sie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation verantwortlich.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung vergesse?
Versäumte Prüfungen können bei der Stichprobenprüfung durch die zahnärztliche Stelle zu Beanstandungen führen. Im schlimmsten Fall droht der Widerruf des genehmigten Quartalsintervalls und die Verpflichtung zur außerordentlichen Sachverständigenprüfung.
Transparenz ist hier besser als Vertuschung: Eine nachträglich erfasste Prüfung (mit Vermerk "Nachprüfung") ist besser dokumentiert als eine leere Lücke im Protokollheft.
Digitale Dokumentation: Vorteile gegenüber Papierformularen
Papierprotokolle haben entscheidende Nachteile:
- Verlustrisiko: Wasserschaden, Umzug, Feuer — die 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht ist schwer zu erfüllen
- Keine Erinnerungsfunktion: Das System erinnert Sie nicht aktiv vor Prüffälligkeiten
- Keine Auswertung: Messwert-Trends sind ohne Aufwand nicht sichtbar
- Schlechte Lesbarkeit: Unleserliche Handschrift kann zur Beanstandung führen
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