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Tierarztpraxis · Veterinärmedizin

Strahlenschutz-Compliance auch für Tierarztpraxen — einfach und revisionssicher

Auch in der Veterinärmedizin gilt die Konstanzprüfungspflicht nach StrlSchV. KonstanzLog dokumentiert normkonform — ohne Strahlenschutz-Spezialkenntnisse.

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Was Tierarztpraxen oft nicht wissen

  • !Viele Tierärzte wissen nicht, dass die gleichen Konstanzprüfungspflichten wie in der Humanmedizin gelten
  • !Keine zahnärztliche Stelle als Ansprechpartner — Tierärzte stehen bei Fragen oft allein
  • !Gewerbeaufsicht prüft unangekündigt — ohne lückenlose Dokumentation drohen Betriebsunterbrechungen

Geführter Workflow ohne Spezialkenntnisse

Das System erklärt jeden Schritt — auch ohne Strahlenschutz-Ausbildung verständlich.

Klare Norm-Zuordnung

Gerätespezifische Hinweise für die Veterinärmedizin — die richtige DIN-Norm automatisch geladen.

Revisionssicher für die Gewerbeaufsicht

Alle Protokolle in der Cloud — bei unangekündigter Prüfung sofort vorzeigbar.

Wichtig für Tierarztpraxen

Die Konstanzprüfungspflicht nach § 116 StrlSchV gilt für alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen — unabhängig davon, ob es sich um Human- oder Veterinärmedizin handelt. Die Überwachung liegt nicht bei der zahnärztlichen Stelle, sondern bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde. Weitere Informationen: § 116 StrlSchV erklärt.

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