Sachverständigenprüfung Röntgen nach § 172 StrlSchG: So bereiten Sie Ihre Praxis vor
Alle 5 Jahre fällig — und mit guter Dokumentation kein Problem.
1. Was ist die Sachverständigenprüfung?
Die Sachverständigenprüfung nach § 172 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) ist eine umfassende technische und dokumentarische Prüfung, die alle 5 Jahre ab Datum der Erstinbetriebnahme des Röntgengeräts fällig wird. Sie ergänzt die regelmäßige Konstanzprüfung und geht weit über diese hinaus: Neben der Bildqualität prüft der Sachverständige auch die technischen Sicherheitseinrichtungen, die Strahlenabschirmung des Prüfraums und die Vollständigkeit der Dokumentation.
2. Wer führt die Prüfung durch?
Die Sachverständigenprüfung muss von einem nach § 172 StrlSchG anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Akkreditierte Anbieter sind u. a. TÜV Rheinland, TÜV SÜD, TÜV Nord, DEKRA sowie weitere nach Landesrecht zugelassene Sachverständige. Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 300 und 1.200 €, bei DVT-Geräten und komplexen Systemen entsprechend höher.
3. Was wird geprüft?
Technische Prüfung
- Strahlendosis und Dosimetrie
- Bildqualität (Referenzaufnahmen)
- Gerätebeschriftung und Kennzeichnung
- Schutzeinrichtungen am Gerät
Dokumentenprüfung
- Alle Konstanzprüfungsprotokolle seit letzter Sachverständigenprüfung
- Abnahmeprüfungsprotokoll
- Gerätebuch / Gerätestammdaten
- Strahlenschutzbeauftragtenbestellung
4. Typische Beanstandungen und wie Sie sie vermeiden
- ⚠Lücken in der Konstanzprüfungsdokumentation — Monate fehlen komplett → Mit KonstanzLog passiert das nicht
- ⚠Fehlende Abnahmeprüfung oder kein Nachweis vorhanden → Abnahmeprüfungsprotokoll sicher archivieren
- ⚠Befundmonitor nicht geprüft → Separate Prüfung nach DIN 6868-157 dokumentieren
- ⚠Gerätebuch nicht aktuell → Gerätedaten und Wartungen vollständig eintragen
5. Kosten und Zeitaufwand
Die Sachverständigenprüfung dauert in einer kleinen Zahnarztpraxis mit 1–2 Geräten ca. 2–3 Stunden. Bei DVT oder mehreren Geräten entsprechend länger. Die Kosten variieren je nach Sachverständigem und Geräteanzahl zwischen 300 und 1.200 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Behebung von Beanstandungen.
6. Mit KonstanzLog jederzeit sachverständigenbereit
KonstanzLog archiviert alle Konstanzprüfungsprotokolle für die gesamte Laufzeit und exportiert sie auf Knopfdruck als geordnetes Paket — genau das Format, das Sachverständige erwarten.
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