DIN 6868-157: Konstanzprüfung am Befundmonitor — der häufig vergessene Pflichtnachweis
Warum der Befundmonitor prüfpflichtig ist
Wenn Zahnarztpraxen an Konstanzprüfung denken, denken sie an das Röntgengerät — an Intraoralgerät, OPG oder DVT. Was dabei sehr häufig vergessen wird: Der Monitor, auf dem die Röntgenbilder betrachtet und befundet werden, ist ebenfalls prüfpflichtig.
Die Begründung ist nachvollziehbar: Ein Monitor mit falscher Leuchtdichte oder schlechtem Kontrastverhältnis zeigt das Röntgenbild verfälscht. Diagnostisch relevante Details können übersehen werden — mit direkten Konsequenzen für die Patientensicherheit.
Die DIN 6868-157 stellt sicher, dass Befundmonitore dauerhaft kalibriert und in einem Zustand sind, der eine korrekte Bilddiagnose ermöglicht.
Was die DIN 6868-157 fordert
Die Norm definiert, welche Messgrößen bei der Konstanzprüfung eines Befundmonitors erfasst werden müssen:
- Maximale Leuchtdichte (Lmax): Wie hell kann der Monitor werden?
- Minimale Leuchtdichte (Lmin): Wie dunkel wird das tiefste Schwarz?
- Kontrastverhältnis: Verhältnis Lmax zu Lmin (Mindestanforderung: 250:1 für Primärbefundmonitore)
- Homogenität: Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte über die Monitoroberfläche
- DICOM-GSDF-Konformität: Graustufenwiedergabe nach DICOM-Standard
- Defektpixel: Anzahl und Position fehlerhafter Pixel
Welche Monitore betroffen sind
Nicht jeder Monitor in der Praxis ist prüfpflichtig — nur solche, auf denen Röntgenbilder primär befundet (also zur Diagnosestellung genutzt) werden.
Prüfpflichtig ist der Monitor, wenn:
- Er als primäres Anzeigesystem für Röntgenbilder genutzt wird
- Diagnosen direkt am Monitor gestellt werden (nicht nur als Referenzansicht)
Nicht prüfpflichtig sind:
- Büromonitore für administrative Aufgaben
- Monitore, die nur als Referenz dienen, während die eigentliche Befundung an einem anderen Gerät stattfindet
Im Zweifelsfall gilt: Wenn der Monitor zur Betrachtung von Röntgenbildern genutzt wird, ist er prüfpflichtig.
Prüfintervall und Dokumentationspflicht
Befundmonitore sind immer monatlich prüfpflichtig — ohne Ausnahme. Die neue QS-RL 2024, die ein Quartalsintervall für Röntgengeräte ermöglicht, gilt ausdrücklich nicht für Befundmonitore.
Das bedeutet für Praxen mit genehmigtem Quartalsintervall: Das Röntgengerät wird nur alle 3 Monate geprüft, der Befundmonitor aber weiterhin monatlich.
Typische Fehler in der Praxis
- Befundmonitor wird komplett vergessen — nur das Röntgengerät wird monatlich geprüft
- Büromonitor als Befundmonitor genutzt — nicht DICOM-kalibriert, falsche Graustufenwiedergabe
- Prüfung unter falschen Lichtbedingungen — Umgebungslicht zu hell, verfälscht Messung
- Kein DICOM-Testbild — Prüfung mit falschem Testbild durchgeführt
- Keine getrennte Dokumentation — Befundmonitor-Prüfung nicht separat protokolliert
Checkliste für die DIN-6868-157-Prüfung
- [ ] Kalibriertes Leuchtdichtemessgerät (Fotometer) vorhanden
- [ ] TG18-QC oder SMPTE-Testbild (DICOM-Format) auf Monitor geladen
- [ ] Umgebungslicht reduziert (< 10 lx bei der Messung)
- [ ] Referenzwerte aus der Abnahmeprüfung zur Hand
- [ ] Alle Messgrößen (Lmax, Lmin, Homogenität) gemessen und eingetragen
- [ ] Ergebnis dokumentiert (einwandfrei oder Abweichung mit Beschreibung)
- [ ] Protokoll 10 Jahre aufbewahrt
KonstanzLog führt Sie durch den Befundmonitor-Check — mit getrennter Prüfungsführung für Röntgengerät und Monitor.
Konstanzprüfung digital dokumentieren
KonstanzLog führt Sie Schritt für Schritt — kostenlos, ohne Kreditkarte.
Kostenlos testenVerwandte Artikel
Röntgen-Konstanzprüfung für Zahnarztpraxen: Was Sie jeden Monat tun müssen
Was ist die monatliche Konstanzprüfung, welche Geräte müssen geprüft werden und wie läuft die Dokumentation korrekt ab? Praxisnahe Anleitung für Zahnarztpraxen.
QS-RL 2024: Konstanzprüfung jetzt alle 3 Monate erlaubt — Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen
Die neue Qualitätssicherungs-Richtlinie erlaubt seit 01.12.2024 ein Quartalsintervall. Wer qualifiziert ist, was die Ausnahmen sind und wie Sie den Antrag stellen.
Konstanzprüfung für Tierarztpraxen: Diese Strahlenschutz-Pflichten gelten auch in der Veterinärmedizin
Auch Tierarztpraxen müssen monatliche Röntgen-Konstanzprüfungen nach StrlSchV durchführen. Was gilt, wer kontrolliert und warum digitale Dokumentation hilft.